geschrieben von Anja
In den vorangegangenen Teilen wurde festgestellt, dass jede Behauptung mit Hilfe dreier Möglichkeiten überprüft werden kann. Durch die Logik, durch Experimente oder durch die Auseinandersetzung mit der Person, die die Behauptung aufstellt. Es wurden die Punkte „Logik“ und „Experimente“ behandelt. Im letzten Teil soll sich nun mit der dritten Möglichkeit befasst werden.
Als letzte Methode, nach der Logik und dem Experiment, bleibt die Befassung mit der Person, die die Behauptung aufstellt. Man stelle sich wieder einen Richter vor, der entscheiden muss, ob der Angeklagte die Straftat, zum Beispiel den Einbruch in ein Geschäft, begangen hat.
Als letzte Methode, nach der Logik und dem Experiment, bleibt die Befassung mit der Person, die die Behauptung aufstellt. Man stelle sich wieder einen Richter vor, der entscheiden muss, ob der Angeklagte die Straftat, zum Beispiel den Einbruch in ein Geschäft, begangen hat.